Interimsschein

Interimsschein

Intĕrimsschein, bei Aktienunternehmungen eine dem Aktionär gegebe Urkunde über geleistete Rateneinzahlungen, heißt, wenn darin nach Volleinzahlung die Aktie versprochen wird, auch Promesse. Auch Urkunden über zu liefernde oder gelieferte, aber erst später zu bezahlende Wechsel, früher zuweilen mit Wechselkraft (Interimswechsel).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Interimsschein — Interimsschein …   Deutsch Wörterbuch

  • Interimsschein — Interimsschein, 1) der Schein, welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer Schuld einstweilen ausstellt; ist derselbe in Wechselform, so heißt er Interimswechsel; 2) (Interimsactie), der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Interimsschein — (Interimsquittung), im allgemeinen eine vorläufige Bescheinigung über eine Leistung, die bis zur Ausstellung einer endgültigen Urkunde Geltung haben und gegen diese zurückgegeben werden soll. Im Aktienverkehr sind Interimsscheine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interimsschein — Interimsschein, der von dem Schuldner einstweilen ausgestellte Schein über eine fällige, aber von dem Gläubiger gestundete Zahlung; Interimswechsel, s. Wechsel …   Herders Conversations-Lexikon

  • Interimsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein 〈m. 1; Bankw.〉 Anteilschein für eine Aktie vor deren Ausgabe * * * Ịn|te|rims|schein, der (Wirtsch.): Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft vor Ausgabe der Aktien; Zwischenschein. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Interimsschein — ⇡ Zwischenschein …   Lexikon der Economics

  • Interimsschein — Ịn|te|rims|schein (vorläufiger Anteilschein statt der eigentlichen Aktie) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zwischenschein — Zwị|schen|schein, der (Wirtsch.): Interimsschein. * * * Zwischenschein,   Ịnterims|schein, Anrechtsschein, vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der… …   Universal-Lexikon

  • Anrechtsschein — Ein Zwischenschein (auch Interimsschein oder Anrechtsschein) ist die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ein Anteilsschein an einem Unternehmen, der Aktionären vor der Ausgabe der Aktien zugeteilt wird und auf den die gleichen… …   Deutsch Wikipedia

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